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Umzug in die Schweiz: Warum ein Land ohne EU-Grenze trotzdem eine Zollgrenze hat

Ein Umzug in die Schweiz fühlt sich an wie ein Umzug ins Nachbarland – und ist doch etwas grundlegend anderes als ein Umzug nach Österreich oder Frankreich. Die Schweiz liegt mitten in Europa, ist aber kein EU-Mitglied. Zwischen Deutschland und dem Alpenland verläuft eine echte Zollgrenze, und genau die entscheidet darüber, wie dein Umzug geplant werden muss. Die gute Nachricht vorweg: Dein Hausrat darf in aller Regel zollfrei einreisen. Die Bedingung dafür ist ein einziges, aber zentrales Dokument – das schweizerische Zollformular 18.44 für Übersiedlungsgut. Wir erklären dir hier, worauf es dabei ankommt, wie die Kantone deinen Behördengang bestimmen und warum du in der Schweiz nicht umziehst, sondern „zügelst“.

Das Wichtigste in Kürze: Übersiedlungsgut ist bei einem Umzug in die Schweiz grundsätzlich zollfrei – aber nur mit Formular 18.44, einem Verzeichnis deiner Waren und dem Nachweis, dass du deinen Wohnsitz tatsächlich in die Schweiz verlegst. Plane für Wohnungssuche, Aufenthaltsbewilligung und Zollvorbereitung mehrere Monate Vorlauf ein.

„Zügeln“ statt umziehen: ein kurzer Sprachhinweis vorab

Wenn du in Schweizer Kleinanzeigen oder auf Behördenseiten nach Hilfe suchst, begegnet dir schnell ein Wort, das es in Deutschland nicht gibt: zügeln. In der deutschsprachigen Schweiz heißt umziehen „zügeln“, und eine Umzugsfirma ist ein „Zügelunternehmen“ oder „Zügelfirma“. Wer also in Thun, Bern oder Zürich ein „Zügelunternehmen“ sucht, meint genau das, was wir tun: einen professionellen Umzug. Der Begriff ändert nichts an der Sache – aber es hilft zu wissen, dass „Zügeltermin“, „Zügelkarton“ und „Zügeltag“ dir in der Schweiz auf Schritt und Tritt begegnen werden.

Das Formular 18.44: der Schlüssel zur zollfreien Einfuhr

Das Herzstück jedes Umzugs in die Schweiz ist das Formular 18.44, offiziell „Zollveranlagung von Übersiedlungsgut“ des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, früher Eidgenössische Zollverwaltung). Mit diesem Formular meldest du deinen Hausrat an der Grenze an. Ist alles korrekt vorbereitet, wird dein Übersiedlungsgut zollfrei abgefertigt – du zahlst weder Zoll noch Einfuhrsteuer auf deine gebrauchten Möbel und persönlichen Gegenstände.

Damit die Zollfreiheit greift, müssen laut BAZG einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten:

Voraussetzungen für zollfreies Übersiedlungsgut (Stand BAZG)

  • Du verlegst deinen Wohnsitz tatsächlich nach Deutschland heraus in die Schweiz hinein und weist das mit einem Schweizer Aufenthaltspapier nach.
  • Das Umzugsgut wird im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt.
  • Die Gegenstände wurden von dir bereits mindestens sechs Monate genutzt und sind zur eigenen Weiterbenutzung in der Schweiz bestimmt.
  • Du legst ein Verzeichnis des Umzugsguts vor – eine vollständige Inventarliste.
  • Spätere Nachsendungen meldest du bereits bei der ersten Einfuhr an, ebenfalls über ein Verzeichnis.

Das Formular selbst und die ausführlichen Erläuterungen stellt das BAZG kostenlos bereit: das Formular 18.44 als PDF und die FAQ zum Umzugsgut. Wie das Vorgehen beim Umzug in die Schweiz Schritt für Schritt aussieht, beschreibt das BAZG ebenfalls auf seiner Website. Weil ein Fehler im Verzeichnis oder ein fehlender Nachweis die Abfertigung an der Grenze aufhalten kann, übernehmen wir die Vorbereitung der Zollpapiere für deinen Umzug in die Schweiz gerne mit – gerade bei einem Komplettumzug ist das der Teil, an dem die meisten Rückfragen entstehen.

Nicht alles ist automatisch abgabefrei: Ob für einzelne Neuanschaffungen, Fahrzeuge oder besonders wertvolle Stücke im Einzelfall Einfuhrsteuer oder eine gesonderte Veranlagung anfällt, prüft der Zoll individuell. Verlasse dich hier nicht auf Pauschalaussagen, sondern kläre Grenzfälle vorab mit dem BAZG. Wir nennen bewusst keine festen Beträge oder Fristen, die im Einzelfall anders ausfallen können.

Neuware, Autos, Vorräte: die Grenzfälle des Warenkreises

Als Übersiedlungsgut gelten Gegenstände, die du zur persönlichen Lebenshaltung oder zur Berufsausübung nutzt: Möbel, Hausrat, Wäsche, Werkzeuge, Bücher. Was diese Sechs-Monats-Regel nicht erfüllt – etwa fabrikneue Möbel, die du kurz vor dem Umzug gekauft hast – wird im Verzeichnis am Schluss als „zu veranlagende Ware“ aufgeführt und kann abgabepflichtig sein. Fahrzeuge lassen sich ebenfalls als Übersiedlungsgut einführen, folgen aber eigenen Nachweisregeln. Auch die deutsche Seite kennt das Prinzip: Was Übersiedlungsgut ist und welche Fristen dabei gelten, erläutert der deutsche Zoll zum Thema Umzug. Für den Weg von Oldenburg über die Grenze ist entscheidend: Je sauberer dein Verzeichnis ist, desto schneller bist du durch.

Kanton für Kanton: 26 kleine Behörden-Welten

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, und ein guter Teil der Formalitäten läuft nicht über den Bund, sondern über den Kanton und die Gemeinde, in die du ziehst. Das ist der zweite große Unterschied zum EU-Umzug: Wohin genau du zügelst, entscheidet mit, wie deine Anmeldung abläuft. Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle deiner neuen Gemeinde und die Aufenthaltsbewilligung, die du bei der kantonalen Migrationsbehörde beantragst, folgen je nach Kanton leicht unterschiedlichen Verfahren, Unterlagen und Bearbeitungszeiten.

Als deutsche Staatsangehörige profitierst du vom Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, sodass der Zuzug zu Erwerbszwecken grundsätzlich geregelt ist. Die konkreten Schritte – Meldung nach dem Zuzug, benötigte Papiere, Bewilligungsart – solltest du frühzeitig mit deiner Zielgemeinde klären, weil sie kantonal variieren. Einen verlässlichen ersten Anlaufpunkt für Deutsche in der Schweiz bietet die Deutsche Botschaft Bern.

Behördengänge, die in fast jedem Kanton anstehen

  • Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde (Fristen kantonal, meist kurz nach dem Zuzug)
  • Aufenthaltsbewilligung bei der kantonalen Migrationsbehörde
  • Abschluss der obligatorischen Krankenversicherung, die in der Schweiz für jede Person Pflicht ist
  • Ummeldung von Fahrzeugen beim kantonalen Straßenverkehrsamt
  • Ordnung der Abfallentsorgung – viele Gemeinden arbeiten mit kostenpflichtigen Gebührensäcken

Über die Alpen ans Ziel: Route und Grenzabfertigung

Von Oldenburg bis in den Schweizer Mittelland-Raum sind es rund 691 Kilometer Luftlinie – die tatsächliche Fahrstrecke über die Autobahn ist länger und hängt vom Zielkanton ab. Der Transport selbst ist logistisch unkompliziert, der Knackpunkt ist die Grenze: Dein Umzugsgut muss an einer besetzten Zollstelle angemeldet werden. Plant man das nicht ein, steht der Lastwagen im schlechtesten Fall vor einem unbesetzten Übergang oder in der Warteschlange. Wir stimmen Fahrt und Zolltermin deshalb aufeinander ab, damit die Abfertigung mit dem Formular 18.44 reibungslos läuft.

Ob sich für deinen Umzug eine Beiladung oder eine Direktfahrt lohnt, hängt von Volumen und Terminwünschen ab. Bei kleineren Mengen teilt sich dein Umzugsgut den Laderaum mit anderen Sendungen auf derselben Route – das senkt die Kosten, verlangt aber etwas Flexibilität beim Liefertag. Für einen kompletten Haushalt mit festem Termin ist der eigene Direkttransport im Rahmen eines Fernumzugs meist die bessere Wahl. Beide Varianten planen wir dir samt Zollabwicklung aus einer Hand.

Was kostet ein Umzug in die Schweiz?

Feste Preise gibt es bei einem grenzüberschreitenden Umzug nicht – zu viele Faktoren spielen mit: Volumen, Zielkanton und Zufahrt, Etage und Möbellift, Termin und die Frage Beiladung oder Direktfahrt. Die folgende Tabelle gibt dir eine grobe Orientierung nach Haushaltsgröße; den verbindlichen Festpreis erhältst du nach einer kostenlosen Besichtigung.

Haushaltsgröße Beiladung (Orientierung) Direkttransport (Orientierung)
1–2 Zimmer ca. 900–1.700 € ca. 1.900–3.000 €
3 Zimmer ca. 1.500–2.600 € ca. 2.800–4.500 €
4+ Zimmer / Haus ca. 2.400–3.800 € ca. 4.200–7.000 €

Die Werte sind unverbindliche Spannen zur ersten Einordnung, keine Angebote. Was deinen Preis am stärksten bewegt, sind das tatsächliche Ladevolumen, die Zufahrt am Zielort und ob du selbst packst oder unseren Verpackungsservice nutzt.

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Wohin in der Schweiz? Deine Zielstädte

Die Schweiz ist viersprachig, und deine Zielregion prägt den Alltag nach dem Zügeln – von der Behördensprache bis zur Nachbarschaft. Wir bringen dich in alle Landesteile; für die häufigsten Ziele haben wir eigene Seiten mit Route und Ablauf:

Beliebte Ziele für deinen Umzug in die Schweiz

In den engen Altstadtgassen von Bern oder den Hanglagen rund um den Genfersee ist oft ein Möbellift die praktischere Lösung als das enge Treppenhaus – auch das planen wir vorab ein.

So läuft dein Umzug in die Schweiz mit uns ab

Vom ersten Kontakt bis zur letzten Kiste in der neuen Wohnung begleiten wir dich als ein Ansprechpartner. Nach einer kostenlosen Besichtigung – vor Ort oder per Video – erhältst du einen transparenten Festpreis ohne versteckte Posten. Wir übernehmen auf Wunsch das Verpacken, den Ab- und Aufbau der Möbel und die Vorbereitung der Zollpapiere inklusive Formular 18.44 und Umzugsgutverzeichnis. Am Zügeltag koordinieren wir Fahrt und Grenzabfertigung so, dass dein Hausrat ohne Wartezeit über die Grenze kommt.

Aus Erfahrung wissen wir: Ein Umzug in die Schweiz scheitert selten am Transport, sondern an der Zollvorbereitung. Wer das Verzeichnis für Formular 18.44 sauber führt und den Grenztermin früh setzt, spart sich an der Grenze die böse Überraschung. Genau diesen Teil nehmen wir dir ab.

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Häufige Fragen zum Umzug in die Schweiz

Brauche ich für meinen Umzug in die Schweiz das Formular 18.44?

Ja. Das Formular 18.44 „Zollveranlagung von Übersiedlungsgut“ ist das zentrale Dokument, mit dem du deinen Hausrat an der Schweizer Grenze anmeldest. Zusammen mit einem Verzeichnis deiner Waren und dem Nachweis der Wohnsitzverlegung ermöglicht es die zollfreie Einfuhr. Wir bereiten die Papiere für dich vor.

Ist mein Hausrat bei der Einfuhr in die Schweiz zollfrei?

Gebrauchtes Übersiedlungsgut ist grundsätzlich zollfrei, wenn du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst, die Gegenstände seit mindestens sechs Monaten nutzt und sie weiter selbst verwenden willst. Fabrikneue Anschaffungen und bestimmte Fahrzeuge können abweichend behandelt werden – der Zoll prüft das im Einzelfall.

Was kostet ein Umzug in die Schweiz?

Feste Preise gibt es nicht, weil Volumen, Zielkanton, Etage, Termin und die Wahl zwischen Beiladung und Direktfahrt den Preis bestimmen. Zur groben Orientierung liegt eine kleine Wohnung als Beiladung oft im vierstelligen unteren Bereich, ein kompletter Haushalt im Direkttransport deutlich höher. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einer kostenlosen Besichtigung.

Was bedeutet „zügeln“?

„Zügeln“ ist das Schweizerdeutsche Wort für umziehen. Eine Umzugsfirma heißt dort „Zügelunternehmen“ oder „Zügelfirma“, der Umzugstag ist der „Zügeltag“. Gemeint ist genau dieselbe Leistung wie bei einem Umzug in Deutschland.

Unterscheiden sich die Formalitäten je nach Kanton?

Ja. Die Zollregeln des BAZG gelten schweizweit, aber Anmeldung, Aufenthaltsbewilligung und Fahrzeugummeldung laufen über Kanton und Gemeinde und können sich in Fristen und Unterlagen unterscheiden. Kläre die konkreten Schritte deshalb frühzeitig mit deiner neuen Zielgemeinde.

Bietet ihr auch Komplettumzüge in die Schweiz an?

Ja. Wir übernehmen den kompletten Umzug in die Schweiz von der Besichtigung über das Verpacken und den Transport bis zur Zollabwicklung und dem Aufbau am Zielort – auf Wunsch inklusive Beiladung oder Direktfahrt und der Vorbereitung des Formulars 18.44.

Fazit: entspannt in die Schweiz zügeln

Ein Umzug in die Schweiz ist gut machbar, wenn man den einen Unterschied zum EU-Umzug ernst nimmt: die Zollgrenze und das Formular 18.44. Wer das Übersiedlungsgut sauber anmeldet, die kantonalen Formalitäten früh angeht und Fahrt und Grenztermin abstimmt, zügelt ohne böse Überraschungen ins Alpenland. Genau dabei sind wir dein Partner – vom Packen in Oldenburg bis zur Ankunft in Kreuzlingen, Thun, St. Gallen oder jeder anderen Schweizer Stadt. Zurück nach Deutschland oder in ein anderes Land führt dich unser Überblick zum Umzug ins Ausland; und wenn du dich noch orientierst, hilft die Startseite unseres Oldenburger Umzugsunternehmens weiter.

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Unsere Umzugsleistungen im Überblick

Neben Umzügen in die Schweiz bieten wir dir das komplette Leistungsspektrum:

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